Die Ortsumgehung Neuenrade ist im Zuge der Bundesstraße B 229 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßenin der Kategorie "Vordringlicher Bedarf' eingestuft. Auf der Grundlage der am 03. Mai 2001 abgestimmten Linienführung (ortsnahe Südumfahrung) erstellt die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit den Vorentwurf.
Nach Auskunft des Landes sollen die Entwurfsunterlagen im Mai 2009 fertig gestellt werden. Im Anschluss an das landesinterne Prüf- und Genehmigungsverfahren wird der Vorentwurf dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vsl.im 3. Quartal 2009 zur Erteilung des Gesehen-Vermerkes vorgelegt werden. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird im Frühjahr 2010 angestrebt.
Die Kosten der 3,1 km langen Umfahrung werden aufrd. 20 Mio. Euro veranschlagt